Zwangsversteigerungen am Amtsgericht St. Goar
Am Amtsgericht St. Goar sind 5 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht St. Goar
- Einfamilienhaus9. Oktober 2026Einfamilienhaus in Patersberg00000 PatersbergAmtsgericht St. Goar60.000 €
- Einfamilienhaus30. Oktober 2026Einfamilienhaus in Laudert56291 LaudertAmtsgericht St. Goar249.000 €
- Einfamilienhaus13. November 2026Einfamilienhaus in St. Goarshausen56346 St. GoarshausenAmtsgericht St. Goar286.000 €
- unbebautes Grundstück4. Dezember 2026unbebautes Grundstück in Lamscheid00000 LamscheidAmtsgericht St. Goar8.720 €
- land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück11. Dezember 2026land- und forstwirtschaftlich genutztes Grundstück in Prath00000 PrathAmtsgericht St. Goar3.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht St. Goar
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht St. Goar?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht St. Goar 5 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht St. Goar?
Der nächste Termin ist am 9. Oktober 2026 um 10:00: Einfamilienhaus in Patersberg, Amtsgericht St. Goar.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht St. Goar zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht St. Goar. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht St. Goar?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 60.000 € (5 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.